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   LSG Baden-Württemberg, 07.03.2011 - L 6 U 2806/10   

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https://dejure.org/2011,124509
LSG Baden-Württemberg, 07.03.2011 - L 6 U 2806/10 (https://dejure.org/2011,124509)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.03.2011 - L 6 U 2806/10 (https://dejure.org/2011,124509)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. März 2011 - L 6 U 2806/10 (https://dejure.org/2011,124509)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.03.2011 - L 6 U 2806/10
    Unter Berücksichtigung einer an die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 -) angepassten Neubeurteilung der Belastungsdosis durch die Präventionsabteilung der Beklagten (Gesamtbelastung des Klägers für die wirbelsäulenbelastenden Zeiten der Beschäftigung als Maurer und Betonbauer mit 17, 56 x 106 Nh über dem hälftigen Orientierungswert des MDD zur Mindestexposition von 12, 5 x 106 Nh) sowie der Konsensempfehlungen zur Zusammenhangsbegutachtung der auf Anregung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) eingerichteten interdisziplinären Arbeitsgruppe (abgedr. in Trauma und Berufskrankheit 2005, Seite 211 ff.) hat Priv.

    Denn die Beklagte hat in ihrer Berufungserwiderung zutreffend darauf hingewiesen, dass beim Kläger nach der an die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 -) angepassten - schlüssigen - Neubeurteilung der Belastungsdosis durch ihre Präventionsabteilung bis Ende März 1998 lediglich eine Gesamtbelastungdosis von 10, 743 x 106 Nh vorlag und damit der Grundlage des Konsenses bildende, nicht modifizierte Lebensrichtwert von 25 x 106 Nh nach dem MDD (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 06.05.2010 - L 3 U 19/06 - zit. nach juris) und selbst der abgesenkte Orientierungswert von 12, 5 x 106 Nh nicht annähernd erreicht wurde (vgl. zu den Voraussetzungen einer besonders intensiven Belastung nach den Konsensempfehlungen Mehrtens/Brandenburg, die Berufskrankheitenverordnung, M 2108 Rdnr. 6.2.2).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.03.2011 - L 6 U 2806/10
    Die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung", "Einwirkungen" und "Krankheit" müssen im Sinne des Vollbeweis erwiesen sein, also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R - , zit. nach juris).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.03.2011 - L 6 U 2806/10
    Danach muss bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R - SozR 3-1300 § 48 Nr. 67; Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.03.2011 - L 6 U 2806/10
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.1991 - 2 RU 31/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.03.2011 - L 6 U 2806/10
    Danach muss bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R - SozR 3-1300 § 48 Nr. 67; Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - L 3 U 19/06

    BK 2108; Konsensempfehlungen; Fallgruppe B2/B3; besonders intensive Belastung;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.03.2011 - L 6 U 2806/10
    Denn die Beklagte hat in ihrer Berufungserwiderung zutreffend darauf hingewiesen, dass beim Kläger nach der an die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 -) angepassten - schlüssigen - Neubeurteilung der Belastungsdosis durch ihre Präventionsabteilung bis Ende März 1998 lediglich eine Gesamtbelastungdosis von 10, 743 x 106 Nh vorlag und damit der Grundlage des Konsenses bildende, nicht modifizierte Lebensrichtwert von 25 x 106 Nh nach dem MDD (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 06.05.2010 - L 3 U 19/06 - zit. nach juris) und selbst der abgesenkte Orientierungswert von 12, 5 x 106 Nh nicht annähernd erreicht wurde (vgl. zu den Voraussetzungen einer besonders intensiven Belastung nach den Konsensempfehlungen Mehrtens/Brandenburg, die Berufskrankheitenverordnung, M 2108 Rdnr. 6.2.2).
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